Verfahrensverzeichnis für „Jedermann“ gemäß BDSG
Gemäß § 4 g Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss der Beauftragte für Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben nach § 4 e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG verfügbar machen:
1. Name/Firma und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Tribal DDB GmbH
Willy-Brandt-Str. 1
20457 Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB Nr. 108971, Sitz Hamburg
2. Geschäftsführer sowie die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen
Geschäftsführer: Hans Albers, Tobias Clairmont, Martin Drust, Peter Gravier, Hartmut Kozok
Leiter der Datenverarbeitung: Dr. René Steiner
Datenschutzbeauftragter: Doyle Dane Bernbach Services GmbH Rolf Justan
Ottobrunner Straße 28 82008 Unterhaching
Telefon: +49 (0)89/66532-03 begin_of_the_skype_highlighting +49 (0)89/66532-03 end_of_the_skype_highlighting
3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Gegenstand (Zweck) des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur und aller Geschäfte, die der Betrieb einer Werbeagentur mit sich bringt.
Die Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung von personenbezogenen Daten erfolgt in dem Rahmen, der zur Ausübung des oben genannten Unternehmensgegenstandes erforderlich ist.
4. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Im Wesentlichen werden personenbezogene Daten zu folgenden Personengruppen erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies zur Ausübung des Unternehmensgegenstandes erforderlich ist:
(1) Mitarbeiterdaten im Rahmen der Personalverwaltung, -entwicklung, -steuerung, -abrechnung
(2) Bewerberdaten (Adresse)
(3) Daten von Agenturkunden (Adresse, Bankverbindung)
(4) Daten von Agenturlieferanten (Adresse, Bankverbindung)
(5) Daten von sonstigen Geschäftspartnern (Adresse)
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
(1) Öffentliche Stellen/Einrichtungen, denen personenbezogene Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften mitgeteilt werden müssen (z. B. Finanzamt, Träger der Sozialversicherung, etc.)
(2) Agenturinterne Stellen, die an den jeweiligen Geschäftsprozessen beteiligt sind
(3) Externe Dienstleistungsunternehmen gemäß § 11 BDSG
(4) Sonstige externe Stellen (z. B. Banken, Gerichte)
6. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten und -fristen dem nicht entgegenstehen. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
7. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.